
(an) Die deutschen Sicherheitsbehörden weisen die Bevölkerung darauf hin, dass zum Jahreswechsel 2015 zu 2016 keine Knallkörper gezündet werden dürfen. Bereits gekaufte Knallkörper können bei den lokalen Rathäusern abgegeben werden. Das Bundessprengstoffgesetz und die Sprengstoffverordnungen der Länder Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurden im Eilverfahren geändert und der Sicherheitslage im Bundesgebiet angepasst.
Das so genannte „Böllern“ berge die Gefahr, so die aktuelle Pressemitteilung aus dem Innenministerium, dass Sicherheitskräfte von einem Terroranschlag ausgehen und entsprechend reagieren könnten. „Wir können unseren Beamten nicht zumuten, zwischen Kanonenschlag und Handgranatenexplosion zu unterscheiden“, so der Innenminister heute auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Innenministerium.
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Ob die Regelung auch für Silvesterraketen gelte, liess der Minister noch unbeantwortet, es würden derzeit in Peenemünde Versuche mit Polizeibeamten durchgeführt, bei denen spezielle Einsatzkräfte der Bundeswehr Raketen unterschiedlichster Bauart in Richtung Ostsee abfeuern und die anwesenden Polizisten dann Fragebögen zur Art und Beschaffenheit der Raketen ausfüllen müssen. So solle ermittelt werden, ob Polizeibeamte und Sicherheitskräfte Silvesterraketen von Panzerfaustprojektilen und militärisch nutzbaren Raketen unterscheiden könnten.
„Die Ergebnisse dieser Untersuchungen warten wir vor einer endgültigen Entscheidung noch ab“, so der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium. Zudem sei das Problem aufgetreten, dass andere Staaten die Versuchsreihen scharf kritisiert hätten und man nun etwas vorsichtiger vorgehen müsse. Außenminister Frank-Walter Steinmeier sei jedenfalls schon auf dem Wege nach Moskau, um dort seinem Amtskollegen Sergei Wiktorowitsch Lawrow persönlich zu garantieren, dass es sich nur um interne Versuche mit Silvesterraketen handele und höchstens durch Irrtümer der beteiligten Soldaten mal ein, zwei taktische Raketen abgeschossen wurden.
Eine zweite Gruppe von Beamten teste gerade in Zusammenarbeit mit der in Berlin ansässigen Stiftung Warentest die objektiv ermittelbaren Knallgeräusche von marktüblichen Schaumwein-, Sekt- und Champagnerflaschenkorken, denn auch diese stehen im Verdacht, in bestimmten Situationen bei Auslösung terrorähnliche Geräusche zu verursachen. Leider erreiche man die Beamten zur Zeit nicht, offenbar sei der Test auf eine Verkostung der alkoholhaltigen Getränke ausgeweitet worden, so dass hier eventuell morgen im Laufe des Vormittags mit ersten Ergebnisberichten gerecghnet werden könne.
Die Verbotsregelung für die Böller gelte ab sofort, also unverzüglich, so der Innenminister weiter. Ausgeschlossen von dem Verbot seien lediglich Knallerbsen. Diese hätten nach Untersuchungen kein Verwechslungspotential mit Sprengmitteln oder Knallgeräuschen von Waffen.
Es lägen auch Informationen zur Sicherheitslage vor, die der Innenminister jedoch nicht offen aussprechen könne, da der Inhalt dieser von Geheimdiensten stammenden Informationen die Bevölkerung beunruhigen könne.
So schnell wird man von der Realität eingeholt: Gerade meldet SPON, dass in Brüssel das Silvesterfeuerwerk aufgrund der Angst vor Anschlägen abgesagt wird.